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Inhalte
- Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2022
- Dynamische Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze
- Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 €
- Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungsverhältnisse
- Unvorhersehbare gelegentliche Überschreitung der Gerinfügigkeitsgrenze nur noch 2 x pro Zeitjahr
- Bestandsschutzregelung
- Änderung bei kurzfristiger Beschäftigung
- Änderung im Übergangsbereich (520,01 – 1.600 €)
- Neue Formel und neuer Faktor
- Erneute Prognose per 01.10.2022
Inhalte
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Nutzen
Nutzen
Sie erhalten detaillierte Einblicke in die Änderungen und Neuerungen im Sozialversicherungsrecht zum 1.10.2022. Sie erfahren alle wichtigen Grundlagen für eine sozialversicherungsrechtlich korrekte Entgeltabrechnung nach den neuen Bestimmungen.
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Methoden
Methoden
Impulsvorträge, Fachvorträge, Beispiele aus der Praxis, Handlungsempfehlungen
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Zielgruppe
Zielgruppe
Fachkräfte der Personalabteilung mit grundlegenden Kenntnissen der Lohn- und Gehaltsabrechnung
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Trainer*in
- Alle relevanten Themen der Personalwirtschaft…
- …insbesondere Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
- Leiter der Lohnbuchhaltung in diversen Firmen (Industrie und Dienstleistung)
- Personalleiter in der Industrie
- Seit 20 Jahren Seminare und Inhouseschulungen zu allen personalrelevanten Themen, wie z.B. Lohnsteuer, SV- und Arbeitsrecht, Personalführung
- Ausbildung zum Industriekaufmann
Trainer*in
Joachim Sukop
Freiberuflicher Dozent
Trainingsschwerpunkte
Berufliche Erfahrungen
Ausbildung und Qualifikationen
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Enthaltene Leistungen
Enthaltene Leistungen
Seminarunterlagen
Mit dem 1. Oktober 2022 haben sich für Arbeitgeber einige wichtige Änderungen und Neuerungen im Sozialversicherungsrecht ergeben. Erfahren Sie, wie Sie die neuen Bestimmungen und Vorschriften für geringfügig entlohnte Beschäftigung (“Minijobs” und “Midijobs”) rechtssicher umsetzen.